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Bei der praktischen Ausbildung wird zwischen Pflichtstunden und Übungsfahrten unterschieden. Diese ergeben sich wie folgt: 12 PflichtstundenPflichtstunden sind vom Gesetzgeber vorgegebene Fahrstunden. Sie schlüsseln sich wie folgt auf: - 3 Dämmerungs- / Nachtfahrstunden
- 5 Belastungs-/ Überlandfahrstunden
- 4 Autobahnfahrstunden
ÜbungsfahrtenÜbungsfahrten sollen Ihnen ein Gefühl für das Auto und den Verkehr in der Stadt vermitteln. Die Übungsfahrten werden gewöhnlich als Doppelstunde (2x45 Minuten) durchgeführt. Die Anzahl der Übungsstunden kann nicht im Voraus festgelegt werden. Ich garantiere Ihnen jedoch, Sie nicht über das erforderliche Maß hinaus zu schulen. Wichtiger Hinweis
Bitte achten Sie auf geeignetes Schuhwerk für die Fahrstunden. Sandalen, Badelatschen oder hochhackige Schuhe sind zum Auto fahren denkbar ungeeignet.
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