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Neue Verkehrszeichen 2006 |
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Aufgrud mehrerer schwerer Verkehrsunfälle in Tunneln hat das Bundesverkehrsministerium im Jahr 2006 zwei neue Schilder in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Der §42 wurde wie folgt geändert: 1. In § 42 werden nach Absatz 4a folgende Absätze 4b und 4c eingefügt: (4b) Tunnel Zeichen 327

Das Zeichen steht an jeder Tunneleinfahrt . Beim Durchfahren des Tunnels ist Abblendlicht zu benutzen. Das Wenden im Tunnel ist verboten. Im Falle eines Notfalls oder einer Panne sollen nur vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten genutzt werden.
(4c) Nothalte- und Pannenbucht Zeichen 328 In einer Nothalte- und Pannenbucht darf nur im Notfall oder bei einer Panne gehalten werden.
Des weiteren wurde der Bußgeldkatalog geändert: Wer in einem mit Zeichen 327 gekennzeichneten Tunnel das Abblendlicht nicht einschaltet wird mit einem Bußgeld von 10€ bestraft. Kommt es zusätzlich zu einer Gefährdung sind 15€ fällig, bei einer Gefährdung mit Sachbeschädigung 35€. Wer in einer Nothaltebucht (Zeichen 328) unberechtigt hält zahlt 20€. Unberechtigtes parken kostet 25€.
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