Neue Verkehrszeichen 2006

Aufgrud mehrerer schwerer Verkehrsunfälle in Tunneln hat das Bundesverkehrsministerium im Jahr 2006 zwei neue Schilder in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Der §42 wurde wie folgt geändert: 

1. In § 42 werden nach Absatz 4a folgende Absätze 4b und 4c eingefügt:

(4b) Tunnel Zeichen 327

Verkehrszeichen Tunnel

Das Zeichen steht an jeder Tunneleinfahrt . Beim Durchfahren des Tunnels ist Abblendlicht zu benutzen. Das Wenden im Tunnel ist verboten. Im Falle eines Notfalls oder einer Panne sollen nur vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten genutzt werden.






(4c) Nothalte- und Pannenbucht Zeichen 328

Nothaltebucht

In einer Nothalte- und Pannenbucht darf nur im Notfall oder bei einer

Panne gehalten werden.






Des weiteren wurde der Bußgeldkatalog geändert:

Wer in einem mit Zeichen 327 gekennzeichneten Tunnel das Abblendlicht nicht einschaltet wird mit einem Bußgeld von 10€ bestraft. Kommt es zusätzlich zu einer Gefährdung sind 15€ fällig, bei einer Gefährdung mit Sachbeschädigung 35€.

Wer in einer Nothaltebucht (Zeichen 328) unberechtigt hält zahlt 20€. Unberechtigtes parken kostet 25€.